Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
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Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit Thomas Aretz, Rambouxstraße 44, 50737 Köln (Inhaber von taim - interactive media - im Folgenden Agentur). Verkauf, Lieferung und Leistung erfolgt nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
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- Zusammenarbeit
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Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
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Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
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Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
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Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
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- Mitwirkungspflichten des Kunden
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Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird die Agentur hinsichtlich der von der Agentur zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
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Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, der Agentur im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese der Agentur umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen.
Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass die Agentur die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. -
Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er - gleichgültig in welcher Form - an die Agentur sendet, Sicherheitskopien zu erstellen.
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Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
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- Beteiligung Dritter
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Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich der Agentur tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die Agentur hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn die Agentur aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann. wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund derer Gewalt anzeigen.
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- Termine
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Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die Agentur nicht zu vertreten und berechtigen die Agentur, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
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- Leistungsänderungen
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Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich - auch per e-mail - gegenüber der Agentur äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann die Agentur von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
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Die Agentur prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt die Agentur, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt die Agentur dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt die Agentur die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
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Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die Agentur dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
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Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
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Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
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Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Die Agentur wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
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Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung der Agentur berechnet.
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- Vergütung
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Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz der Agentur mehr als 30 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet.
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Die Vergütung der Agentur erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze der Agentur, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Die Agentur ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von der Agentur erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
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Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung der Agentur getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von der Agentur für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
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Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Agentur hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
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Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
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Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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- Rechte
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Die Agentur gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
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Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
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Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die Agentur kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
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Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem Kunden Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur geändert werden.
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- Schutzrechtsverletzungen
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Die Agentur stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
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Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf die Agentur - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
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- Rücktritt
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Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn die Agentur diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
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- Haftung
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Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die vereinbarte Vergütung.
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Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Agentur insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
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Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Agentur.
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- Geheimhaltung, Presseerklärung
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Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
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Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
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Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
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Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann
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Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per eMail - zulässig.
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Die Agentur darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
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- Sonstiges
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Die Agentur darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. An geeigneter Stelle werden in die Web-Site Hinweise auf die Urheberstellung der Agentur aufgenommen. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung der Agentur zu entfernen.
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Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
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- Schlussbestimmungen
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Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per eMail erfolgen.
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Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
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Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur.
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